Sternfreunde Breisgau e.V.
 

Mitgliedschaft

Mitgliedsantrag
Der Mitgliedsantrag für die Sternfreunde Breisgau e.V.
Mitgliedsantrag-SFB.pdf (190.09KB)
Mitgliedsantrag
Der Mitgliedsantrag für die Sternfreunde Breisgau e.V.
Mitgliedsantrag-SFB.pdf (190.09KB)


Wir bieten


Als Mitglied

  • erhalten Sie Zugang zu unserer Sternwarte auf dem Schauinsland und unseren Instrumenten*
  • können Sie vergünstigt an Veranstaltungen und  Ausflügen teilnehmen
  • erhalten Sie unsere Vereinsmitteilungen als Print-Ausgabe
  • bekommen Sie  bis zu 10% Rabatt bei unserem Partner Teleskop-Service
  • werden Sie regelmäßig über Vereinsaktivitäten informiert
  • unterstützen Sie unsere Arbeit, die die Vorträge, Ausrüstung und Exkursionen erst möglich macht

Als gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt, auch für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbescheide auszustellen.

Sie möchten Mitglied werden, weitere Informationen zu unseren Aktionen und Veranstaltungen oder vielleicht direkt dabei sein? Sie erreichen uns über folgende Wege:

info@sternfreunde-breisgau.de

Sternfreunde Breisgau e.V.

c/o Andreas Reichenbach
Schwarzwaldstraße 272
79117 Freiburg


Spenden

Unsere Arbeit und unsere Veranstaltungen können Sie über eine Spende an uns unterstützen, über die wir uns herzlich freuen.

Sternfreunde Breisgau e.V.
IBAN DE38 6809 0000 0002 1930 00
Swift-Code (BIC): GENODE61FR1
Gläubiger-ID: DE49ZZZ00000622215

Der Verein Sternfreunde Breisgau e.V. ist durch Bescheinigung des Finanzamtes Emmendingen, damalige St.Nr. 05015/08747 (aktuelle St.-Nr. 06470/19504, FA Freiburg i. Br.), vom 23.03.2022 wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe auf dem Gebiet der Astronomie als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt worden und berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, förmliche Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO. Der Verein ist berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.


*Es gelten die Satzung  des Vereins sowie die Nutzungsordnung der Sternwarte in der jeweils gültigen Fassung. Der Zugang zur Sternwarte wird durch die Nutzungsordnung geregelt. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Die Nutzungsordnung erhalten Mitglieder auf Nachfrage bei vorstand@sternfreunde-breisgau.de.